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Art. 151b

741.51VZVFederal Council OrdinanceJan 1, 1977Original source
  1. Inhaber des Führerausweises der Kategorie B, der auf Kleinfahrzeuge eingeschränkt ist, können für Fahrten im internationalen Verkehr die Löschung des Codes 05 verlangen. Die Beschränkung entfällt im Binnenverkehr auch ohne Löschung.
  2. Kontrollschilder, die mit dem Buchstaben «V» gekennzeichnet sind, müssen bis spätestens ein Jahr nach dem Inkrafttreten des geänderten Artikels 82 Absatz 2 durch Kontrollschilder der ordentlichen Serie ersetzt werden. Der Halter kann die Löschung des Eintrages «Mietfahrzeug» verlangen.

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