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Vor der Erteilung des Lernfahrausweises oder eines Führerausweises der Spezialkategorien G oder M übermittelt die Zulassungsbehörde dem IVZ-Personen die Personalien des Gesuchstellers und die für die Erteilung des Lernfahr- oder Führerausweises erforderlichen Daten.
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