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Art. 36

741.41VTSFederal Council OrdinanceOct 1, 1995Original source
  1. Die Zulassungsbehörde führt anlässlich der amtlichen Nachprüfungen Abgas-Nachkontrollen durch.1
  2. Die Abgas-Nachkontrollen sind nach den Kontrolldaten, Messbedingungen und Sollwerten im Abgas-Wartungsdokument vorzunehmen. Bei Fahrzeugen mit anerkanntem On-Board-Diagnosesystem sind die Funktion der Fehlfunktionsanzeige und gegebenenfalls der Inhalt des Fehlerspeichers zu überprüfen.2
  3. Eine erneute Wartung oder Nachkontrolle wird angeordnet, wenn:
    1. die Wartung nicht oder nicht vorschriftsgemäss durchgeführt wurde;
    2. Defekte, Mängel oder Falscheinstellungen der abgasrelevanten Ausrüstung vorliegen;
    3. die Sollwerte nicht eingehalten sind.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 7089).

  2. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 7089).

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