741.41VTSFederal Council OrdinanceOct 1, 1995Original source
Bei Fahrzeugen, für die nur ein Teil der Dokumente nach Artikel 30a Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 1–4 vorliegen, und bei geänderten Fahrzeugen müssen die nicht geprüften Teile oder Änderungen umfassend technisch geprüft werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.