Back to law

Art. 126

741.41VTSFederal Council OrdinanceOct 1, 1995Original source
  1. Arbeitsmotorwagen müssen mit einer Betriebs‑, Hilfs- und Feststellbremse und gegebenenfalls mit einer Dauerbremse ausgerüstet sein. Die Bremsanlage kann entweder den Anforderungen des Artikels 103 oder den folgenden Mindestanforderungen entsprechen.
  2. Die Wirkung sowie das Prüfverfahren richten sich nach Anhang 7.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.