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Das Informationssystem dient der Erfüllung folgender Aufgaben:
1. der Erfüllung der Berichterstattungspflichten aus dem Abkommen vom 21. Juni 19991zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse,
2. der Auswertung und Analyse von Strassenverkehrskontrollen,
3. dem Erarbeiten von Grundlagen der Verkehrssicherheitspolitik.
SR 0.740.72 ↩
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