den Katalog der zu erfassenden Daten und deren Aufbewahrungsfristen;
die Zusammenarbeit mit den Behörden, Organisationen, Fahrzeugimporteuren und weiteren Stellen, die an den Verfahren der Verkehrszulassung beteiligt sind;
die Meldeverfahren;
die Verfahren zur Datenberichtigung;
das Verfahren zur Ausgestaltung der technischen Schnittstellen zum IVZ sowie für den Austausch der Daten zwischen Bund und Kantonen und den am Zulassungsverfahren beteiligten Dritten;
den Datenschutz und die Datensicherheit für alle Stellen, die mit autonomen Datenverarbeitungssystemen Zulassungs- und Kontrollaufgaben im Strassenverkehr wahrnehmen.
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