Back to law

Art. 13

732.17SEFVFederal Council OrdinanceFeb 1, 2008Original source
  1. Die Ansprüche des beitragspflichtigen Eigentümers am angesammelten Kapital setzen sich zusammen aus:
    1. den für die entsprechende Anlage getätigten Einlagen;
    2. dem Erfolgsanteil;
    3. dem Nennwert der Versicherungsansprüche und Garantien.
  2. Vom angesammelten Kapital werden abgezogen:
    1. die von den Fonds für die betreffende Anlage geleisteten Zahlungen;
    2. der auf die betreffende Anlage fallende Anteil an den Verwaltungskosten.
  3. Die Erfolgsanteile umfassen Zinsen, Dividenden und weitere Erträge sowie Gewinne und Verluste auf den Fondsvermögen. Sie werden für jeden Eigentümer per 31. Dezember des Rechnungsjahres berechnet und seinem Konto gutgeschrieben bzw. belastet.
  4. 1

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 25. Juni 2014, mit Wirkung seit 1. Jan. 2015 (AS 2014 2231).

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.