725.111NSVFederal Council OrdinanceJan 1, 2008Original source
Werden vor oder während des Baus technisch bedeutsame Änderungen am Detailprojekt notwendig oder verursachen Änderungen Mehrkosten von über 500 000 Franken, so bedürfen diese der Zustimmung des ASTRA. Dasselbe gilt für voraussichtliche wesentliche Überschreitungen des Kostenvoranschlags.
Die Zustimmung des ASTRA ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten einzuholen.
Werden Pläne geändert oder Kosten überschritten, so muss dies dem ASTRA vor Beginn der Arbeiten gemeldet werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.