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Art. 3a

725.111NSVFederal Council OrdinanceJan 1, 2008Original source

Der Bericht nach Artikel 11a Absatz 2 NSG enthält insbesondere:

  1. das Gesamtkonzept der geplanten langfristigen Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes, einschliesslich einer grafischen Darstellung;
  2. Angaben zu den verkehrlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Bevölkerungsszenarien, Verkehrsprognosen und Bewertungskriterien;
  3. Angaben zur Entwicklung des Verkehrs und der Engpässe im Nationalstrassennetz sowie zum Stand der Umsetzung der bereits beschlossenen Ausbau- massnahmen und der grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz;
  4. eine Liste der Ausbaumassnahmen und der grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz, mit Angaben zu Kosten und Nutzen.

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