Back to law

Art. 29a

700RPGFederal ActJan 1, 1980Original source
  1. Der Bund kann in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden Projekte fördern, die nachhaltig der Verbesserung der Wohnqualität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Wohngebieten dienen.
  2. Das Bundesamt für Raumentwicklung koordiniert diese Förderung mit den betroffenen Bundesstellen und stellt eine systematische Auswertung der Erfahrungen sicher.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.