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Art. 14

642.211VStVFederal Council OrdinanceJan 1, 1967Original source
  1. Steuerbarer Ertrag von Obligationen, Serienschuldbriefen, Seriengülten und Schuldbuchguthaben sowie von Kundenguthaben ist jede auf dem Schuldverhältnis beruhende geldwerte Leistung an den Gläubiger, die sich nicht als Rückzahlung der Kapitalschuld darstellt.
  2. 1

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2000, mit Wirkung seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2994). Siehe die UeB dieser Änd. am Schluss des Textes.

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