Für die Rückerstattung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- das Benzin muss in Tankfahrzeuge oder Kesselwagen verladen worden sein;
- es muss versteuert worden sein;
- die gasförmigen Kohlenwasserstoffe aus den Tankfahrzeugen und Kesselwagen müssen in die Rückgewinnungsanlage geleitet werden;
- die Rückgewinnung muss gewährleistet sein.