641.611MinöStVFederal Council OrdinanceJan 1, 1997Original source
Die Steuerbehörde kann zur Durchführung von Kontrollen Grundstücke sowie Räumlichkeiten betreten und zum Zweck der Treibstoffkontrolle Fahrzeuge anhalten.
Sofern die Umstände es erlauben, sind Betriebskontrollen während der Geschäfts-, Betriebs- oder Arbeitszeiten durchzuführen.
Kontrollierte Personen müssen in der von der Steuerbehörde verlangten Weise mitwirken.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.