Mit der Zollanmeldung muss zusätzlich eine Übersicht über die einzelnen Lagerorte der zu Beginn der Bewirtschaftungsperiode nach Artikel 7 VEAGOG1auf Handelsstufe noch vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit genauer Ortsangabe, Warenbezeichnung, Zolltarifnummer und Eigenmasse eingereicht werden.