Das BAZG hebt die Sicherstellungsverfügung und einen allfälligen Arrest auf, wenn die erforderliche Sicherheit geleistet worden ist. Es informiert das zuständige Betreibungsamt am Arrestort über die Aufhebung.
Wird eine gegen die Sicherstellungsverfügung eingereichte Beschwerde gutgeheissen, so fallen Arrest und Betreibung dahin.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.