Back to law

Art. 112g

631.01ZVFederal Council OrdinanceMay 1, 2007Original source

(Art. 42a ZG)

Die Sicherheitsstandards gelten als geeignet, wenn die antragstellende Person nachweist, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Keine der Personen nach Artikel 112d hat während drei Jahren vor der Antragstellung eine schwere strafrechtliche Widerhandlung oder wiederholte strafrechtliche Widerhandlungen in Ausübung geschäftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks begangen.
  2. Die Gebäude, in denen die vom AEO-Status erfassten Vorgänge abgewickelt werden, sind so gebaut, dass ein unrechtmässiges Betreten nicht möglich ist und die Gebäude Schutz vor unrechtmässigem Eindringen bieten.
  3. Es bestehen Massnahmen, die den unbefugten Zugang zu Büroräumlichkeiten, Versandbereichen, Verladerampen, Frachträumen und anderen relevanten Orten verhindern.
  4. Es bestehen Massnahmen beim Warenumschlag, die vor dem Einbringen, dem Austausch und dem Verlust von Materialien sowie vor Manipulationen an den Ladeeinheiten schützen.
  5. Es bestehen Massnahmen, die es ermöglichen, in der internationalen Lieferkette die Handelspartner eindeutig als sicher zu identifizieren.
  6. Sie überprüft ihre Angestellten, die in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig sind, regelmässig daraufhin, ob diese ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  7. Sie hat gegenüber den von ihr beigezogenen Dienstleisterinnen und Dienstleistern geeignete Sicherheitsmassnahmen getroffen.
  8. Sie stellt sicher, dass die Angestellten nach Buchstabe f regelmässig in Sicherheitsfragen geschult werden.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.