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Art. 8a

611.0FHGFederal ActMay 1, 2006Original source
  1. Die Investitionsrechnung weist die Investitionsausgaben und die Investitionseinnahmen aus.
  2. Die Investitionsausgaben umfassen namentlich die Ausgaben für Sachanlagen, Darlehen, Beteiligungen und Investitionsbeiträge.
  3. Die Investitionseinnahmen umfassen namentlich das Entgelt für die Veräusserung von Sachanlagen, Rückzahlung der vom Bund gewährten Darlehen und Investitionsbeiträge, Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen sowie erhaltene Investitionsbeiträge.

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