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Art. 59

514.541WVFederal Council OrdinanceDec 12, 2008Original source
  1. Die DARUE enthält folgende Daten der Inhaber und Inhaberinnen von Waffenhandelsbewilligungen, die mit Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen von Feuerwaffen oder Feuerwaffenzubehör handeln:
    1. Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Adresse und Staatsangehörigkeit;
    2. Markierungsnummer;
    3. Ausstellungs- und Ablaufdatum der Generalbewilligung für Waffen, Waffenbestandteile und Munition nach Artikel 24c WG;
    4. Zeichen des Herstellers oder der Herstellerin und Markierungsmuster in Form von grafischen Darstellungen.
  2. Inhaber und Inhaberinnen von Waffenhandelsbewilligungen, die mit Feuerwaffen, wesentlichen Bestandteilen von Feuerwaffen oder Feuerwaffenzubehör handeln, haben der Zentralstelle Waffen die Angaben nach Absatz 1 Buchstaben a und d mitzuteilen.

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