Back to law

Art. 76b

455.1TSchVFederal Council OrdinanceSep 1, 2008Original source
  1. Die Ein- und die Durchfuhr von Hunden, die weniger als 15 Wochen alt sind, sind verboten, wenn:
    1. es sich um eine gewerbsmässige Ein- oder Durchfuhr handelt; oder
    2. die Hunde dazu bestimmt sind, Gegenstand einer Eigentumsübertragung zu sein.
  2. Die Ein- und die Durchfuhr von Hunden, die weniger als 8 Wochen alt sind, sind nur zulässig, wenn die Hunde in Begleitung ihrer Mutter oder einer Amme sind.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.