Back to law

Art. 50a

455.1TSchVFederal Council OrdinanceSep 1, 2008Original source

Ferkel dürfen in den ersten zwei Lebenswochen nicht abgesetzt und mutterlos aufgezogen werden. Ausgenommen davon sind Einzelfälle, bei denen die Sau vorzeitig stirbt, aus gesundheitlichen Gründen getötet oder geschlachtet werden muss oder gesundheitliche Probleme hat, die das Säugen verunmöglichen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.