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Art. 6

431.021RHVFederal Council OrdinanceJan 1, 2008Original source
  1. Der Datenaustausch zwischen den Einwohnerregistern bei Weg- und Zuzug erfolgt laufend.
  2. Der interkantonale Datenaustausch erfolgt verschlüsselt.
  3. Das BFS koordiniert die Vorbereitungsarbeiten zur Einführung des Datenaustauschs über Sedex in Absprache mit den Kantonen und dem Verein eCH.

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