Back to law

Art. 73c

281.42VZGLegislation The Federal CourtsJan 1, 1921Original source

Das Lastenverzeichnis (Art. 33ff. hiervor) muss über den zu verwertenden Miteigentumsanteil und das Grundstück als solches die in Artikel 73a Absatz 1 hiervor vorgeschriebenen Angaben enthalten und die im Grundbuch eingetragenen sowie die auf Grund der öffentlichen Aufforderung (Art. 29 Abs. 2 und 3 und Art. 73a Abs. 2 hiervor) angemeldeten Belastungen des Anteils einerseits und des Grundstücks als solchem anderseits getrennt aufführen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.