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Art. 34

281.35GebV SchKGFederal Council OrdinanceJan 1, 1997Original source
  1. Die Gebühr für die Erstellung eines Kollokations- und Verteilungsplanes beträgt:
    1. 25 Franken für die erste Seite bei beweglichen Sachen und Forderungen;
    2. 70 Franken für die erste Seite bei Grundstücken allein oder zusammen mit beweglichen Sachen oder Forderungen;
    3. 8 Franken für jede weitere Seite.
  2. Die Gebühr für die Abrechnung einer Einkommenspfändung, für die kein Verteilungsplan notwendig ist, beträgt 10 Franken je Betreibung.

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