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Art. 2

281.31VFRRLegislation The Federal CourtsJan 1, 1997Original source
  1. Die von der Dienststelle für Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz aufgestellten Formulare werden als Mustersammlung in elektronischer Form veröffentlicht.
  2. Die Betreibungs- und Konkursämter können eigene Formulare herstellen und verwenden; diese haben inhaltlich dem jeweiligen Formular der Mustersammlung zu entsprechen.
  3. Die kantonalen Behörden können für ihr Gebiet weitere Formulare aufstellen.

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