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Art. 7

173.320.6ERV-BVGerLegislation The Federal CourtsAug 1, 2020Original source

Das Bundesverwaltungsgericht kann bei Vorliegen von technischen Gründen die Nachreichung von Eingaben inklusive Beilagen in Papierform verlangen, insbesondere wenn ihm deren Ausdruck nicht möglich ist, wenn Dokumente unlesbar sind oder wenn für die Beweisführung das Original der Dokumente in Papierform notwendig ist.

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