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Art. 26

173.32VGGFederal ActJan 1, 2007Original source
  1. Die Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen wirken bei der Instruktion der Fälle und bei der Entscheidfindung mit. Sie haben beratende Stimme.
  2. Sie erarbeiten unter der Verantwortung eines Richters oder einer Richterin Referate und redigieren die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts.
  3. Sie erfüllen weitere Aufgaben, die ihnen das Reglement überträgt.

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