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Art. 10

172.041.1AllgGebVFederal Council OrdinanceJan 1, 2005Original source

Die Verwaltungseinheit kann von der gebührenpflichtigen Person in begründeten Fällen, insbesondere bei Wohnsitz im Ausland oder bei Zahlungsrückständen, einen angemessenen Vorschuss oder Vorauszahlung verlangen.

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