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Art. 20

151.31BehiVFederal Council OrdinanceJan 1, 2004Original source
  1. Gesuche um Finanzhilfen nach dieser Verordnung sind beim EBGB einzureichen.
  2. Das EBGB legt die jährlichen Eingabetermine fest.1
  3. Dem Gesuch müssen beigelegt werden:
    1. eine genaue Beschreibung des Projekts, für das um Unterstützung nachgesucht wird;
    2. eine Zielformulierung;
    3. ein Konzept zur Umsetzung und Verbreitung der Projektergebnisse (Transferkonzept);
    4. ein Evaluationskonzept;
    5. ein detaillierter Voranschlag und ein Finanzierungsplan;
    6. alle notwendigen Angaben über die am Projekt beteiligten Organisationen;
    7. ein Zeitplan über die Durchführung.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. April 2010, in Kraft seit 1. Juni 2010 (AS 2010 1737).

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