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Art. 52b

142.312AsylV 2Federal Council OrdinanceOct 1, 1999Original source
  1. Das SEM ist zuständig für die Vorbereitung, die Antragstellung, die Durchführung, die Berichterstattung, die Kontrolle der Mittelverwendung und die Evaluation der Projekte oder Programme.
  2. Der Steuerungsausschuss Migration koordiniert den Einsatz der Mittel und die strategische Ausrichtung der bewilligten Kredite. Das SEM führt den Vorsitz des Ausschusses. Darin sind zudem die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), das SECO und die Direktion für europäische Angelegenheiten als Mitglieder vertreten. Verwaltungsinterne Expertinnen und Experten können zur Mitwirkung beigezogen werden.

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