Back to law

Art. 98d

142.20AIGFederal ActJan 1, 2008Original source

Das SEM und die kantonalen Behörden, welche für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig sind, prüfen im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten, ob Ausländerinnen und Ausländer eine Gefahr für die innere oder die äussere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen der Schweiz darstellen. Bei Ausschreibungen im Polizeibereich wird fedpol informiert. Bei Bedarf können weitere betroffene kantonale Behörden informiert werden.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.