Eine Expertin oder ein Experte nimmt eine Überprüfung der Fingerabdrücke vor, wenn die automatische Eurodac-Abfrage einen Treffer ergeben hat und dies für die Bestätigung des Treffers erforderlich ist.
Eine Expertin oder ein Experte nimmt eine Überprüfung der Gesichtsbilder vor, wenn die automatische Eurodac-Abfrage nur mit Gesichtsbild erfolgt ist und einen Treffer ergeben hat.
Das SEM bestimmt, über welche Qualifikationen die Expertinnen und Experten nach den Absätzen 1 und 2 verfügen müssen.
Bestreitet die betroffene Person ein Ergebnis, das nicht durch eine Expertin oder einen Experten überprüft wurde, und liegen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Datenerfassung oder an der Übereinstimmung der Daten vor, so ordnet das SEM eine solche Überprüfung an. Die von Eurodac gelieferten Fingerabdrücke und Gesichtsbilder können zu diesem Zweck während höchstens zwei Monaten im AFIS gespeichert werden.
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