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Art. 16

131.212KVCantonal ConstitutionJan 1, 1995Original source

Die freie Wahl von Wohnsitz und Aufenthalt ist gewährleistet.

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N1.Taxpunktwert beeinflusst Preisbewertung

Bei Vergaben wird der Preis gemäss Art. 16 KVAV arithmetisch in Punkte umgerechnet; in der Praxis beeinflusst insbesondere der vertragliche Taxpunktwert (bei Gemeinden mit Zuschlagskriterien) die Preisbewertung maßgeblich (z.B. ein 10%-Rabattunterschied entspricht −1 Punkt).

2008; Einhaltung der amtlichen Vermessungs­schnittstelle AVS Leitende Stellung innerhalb der Firma (Nachweis: Auszug aus dem Handelsregister) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis: Selbstdeklaration mit sämtlichen verlangten Nachweisen)» Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung definierten die Gemeinden weitgehend der Mustervorlage entsprechend wie folgt (vgl. Ausschreibung sowie kantonale Empfehlung S. 4): Gewichtung Hauptkriterien Unterkriterien 50 % Angebotene Dienstleistungen (schriftliche Offerte und evtl. Präsentation) Persönliche Präsentation der Offerte oder Dienstleistungskonzept (Gewichtung: 25 %) Erreichbarkeit für den Kunden (Gewichtung: 10 %) Bezug von Daten der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5 %) Personal und Infrastruktur am angegebe­nen Bürostandort (Gewichtung: 5 %) Weitere Geomatik- und Vermessungs­dienstleistungen im Rahmen der amtli­chen Vermessung (Gewichtung: 5 %) 25 % Erfahrung in der Nach­führung der amtlichen Vermessung Erfahrung des Büros in ähnlichen Gemeinden (Gewichtung: 15 %) Eingesetzte Technologie und Infrastruktur (Gewichtung: 5 %) Führungserfahrung des Nachführungs­geometers (Gewichtung: 5 %) 15 % Preiskonditionen (vertraglicher Taxpunkt­wert in % zum kanto­nalen Taxpunktwert ge­mäss Art. 16 KVAV) Kein Unterkriterium; die Umrechnung in Be­wertungspunkte erfolgt arithmetisch korrekt und wird mit einer Nachkommastelle in die Berechnung eingeführt. Für 10 % Rabatt­unterschied zum billigsten Angebot erfolgt die Abminderung der Bewertung um 1 Punkt. Ab dreimal Rabattunterschied wird einheitlich die Punktzahl 1 vergeben. 10 % Qualitätssicherung Qualitätssicherung in der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5 %) Art der Sicherstellung der Stellvertretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5 %)   Ebenfalls auf Grundlage der kantonalen Empfehlung bzw. der in dieser enthaltenen Mustervorlage erstellten die Gemeinden gemeinsam eine Tabelle zur Auswertung der eingehenden Angebote, die im Wesentlichen folgenden Punkteraster vorsah (Näheres zu den im Punkteraster zusätzlich definierten, hier nicht wiedergegebenen Beurteilungskriterien hinten E
2008; Einhaltung der amtlichen Vermessungs­schnittstelle AVS Leitende Stellung innerhalb der Firma (Nachweis: Auszug aus dem Handelsregister) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis: Selbstdeklaration mit sämtlichen verlangten Nachweisen)» Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung definierten die Gemeinden weitgehend der Mustervorlage entsprechend wie folgt (vgl. Ausschreibung sowie kantonale Empfehlung S. 4): Gewichtung Hauptkriterien Unterkriterien 50 % Angebotene Dienstleistungen (schriftliche Offerte und evtl. Präsentation) Persönliche Präsentation der Offerte oder Dienstleistungskonzept (Gewichtung: 25 %) Erreichbarkeit für den Kunden (Gewichtung: 10 %) Bezug von Daten der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5 %) Personal und Infrastruktur am angegebe­nen Bürostandort (Gewichtung: 5 %) Weitere Geomatik- und Vermessungs­dienstleistungen im Rahmen der amtli­chen Vermessung (Gewichtung: 5 %) 25 % Erfahrung in der Nach­führung der amtlichen Vermessung Erfahrung des Büros in ähnlichen Gemeinden (Gewichtung: 15 %) Eingesetzte Technologie und Infrastruktur (Gewichtung: 5 %) Führungserfahrung des Nachführungs­geometers (Gewichtung: 5 %) 15 % Preiskonditionen (vertraglicher Taxpunkt­wert in % zum kanto­nalen Taxpunktwert ge­mäss Art. 16 KVAV) Kein Unterkriterium; die Umrechnung in Be­wertungspunkte erfolgt arithmetisch korrekt und wird mit einer Nachkommastelle in die Berechnung eingeführt. Für 10 % Rabatt­unterschied zum billigsten Angebot erfolgt die Abminderung der Bewertung um 1 Punkt. Ab dreimal Rabattunterschied wird einheitlich die Punktzahl 1 vergeben. 10 % Qualitätssicherung Qualitätssicherung in der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5 %) Art der Sicherstellung der Stellvertretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5 %)   Ebenfalls auf Grundlage der kantonalen Empfehlung bzw. der in dieser enthaltenen Mustervorlage erstellten die Gemeinden gemeinsam eine Tabelle zur Auswertung der eingehenden Angebote, die im Wesentlichen folgenden Punkteraster vorsah (Näheres zu den im Punkteraster zusätzlich definierten, hier nicht wiedergegebenen Beurteilungskriterien hinten E. 6.2 ff. und