Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal
4A_83/2023
Urteil vom 27. Februar 2023
I. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung Bundesrichterin Kiss, präsidierendes Mitglied, Gerichtsschreiber Leemann.
Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführerin,
gegen
B.________, Bezirksgericht Zürich, 10. Abteilung, Beschwerdegegner,
C.________ A.G., vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Hochstrasser, Verfahrensbeteiligte.
Gegenstand Auftrag, Revision, Ausstand,
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, vom 16. Januar 2023 (RB220030-O/U).
Nach Einsicht
in den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 16. Januar 2023 in der rubrizierten Angelegenheit; in die von der Beschwerdeführerin gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde vom 30. Januar 2023;
in Erwägung,
dass die Beschwerde querulatorisch im Sinne von Art. 42 Abs. 7 BGG ist (dazu in derselben Angelegenheit bereits Urteile 4A_160/2022 vom 21. Juli 2022 E. 6; 4A_162/2022 vom 21. Juli 2022 E. 7); dass demzufolge auf die Beschwerde gestützt auf Art. 108 Abs. 1 lit. c BGG nicht einzutreten ist; dass das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren bereits wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abzuweisen ist (Art. 64 Abs. 1 BGG); dass die Beschwerdeführerin dem Verfahrensausgang entsprechend kostenpflichtig wird (Art. 66 Abs. 1 BGG); dass dem Beschwerdegegner keine Parteientschädigung zuzusprechen ist (Art. 68 Abs. 3 BGG);
Demnach erkennt das präsidierende Mitglied:
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
Dieses Urteil wird den Parteien, der C.________ A.G. und dem Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 27. Februar 2023
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Kiss
Der Gerichtsschreiber: Leemann