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Art. 50a

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 9b VAG)

  1. Die FINMA kann zusätzlich zur SST-Berichterstattung namentlich für Marktvergleiche SST-Berechnungen sowie standardisierte Stresstests verlangen.
  2. Die Ergebnisses der Stresstests einzelner Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen werden nicht veröffentlicht, ausser die FINMA ordnet dies aufgrund Artikel 22 FINMAG1an.

Footnotes

  1. SR 956.1

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