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Art. 46

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 9b VAG)

  1. Die FINMA genehmigt die Verwendung eines internen Modells oder einer von der FINMA als genehmigungspflichtig bezeichneten Anpassung eines Standardmodells, wenn:
    1. Standardmodelle die spezifische Risikosituation nicht genügend abbilden würden; und
    2. bestimmte quantitative, qualitative und organisatorische Anforderungen erfüllt sind.
  2. Die FINMA regelt die quantitativen, qualitativen und organisatorischen Anforderungen.

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