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Art. 41

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 9a und 9b VAG)

  1. Die Annahmen, die der Ermittlung des SST zugrunde liegen, werden unter bestmöglicher Berücksichtigung der folgenden Kriterien getroffen:
    1. Sie sind realistisch auf die jeweils betrachtete Situation bezogen.
    2. Sie sind untereinander möglichst konsistent.
    3. Sie stehen nicht im Widerspruch zu relevanten Daten und Informationen.
    4. Die Unsicherheit in den Annahmen wird im SST in angemessenem Umfang berücksichtigt.
  2. Versicherungsunternehmen müssen die Annahmen und allfällige Inkonsistenzen untereinander identifizieren können.

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