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Art. 28

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 9a und 9b VAG)

  1. Bewertungsmodelle für die Ermittlung des marktkonformen Werts von Aktiven müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    1. Sie sind finanzmathematisch anerkannt.
    2. Sie orientieren sich soweit möglich an beobachtbaren Marktgrössen.
  2. Sie müssen in die internen Abläufe des Versicherungsunternehmens eingebunden sein.

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