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Art. 205

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Massgebend für die Zuteilung der Unternehmen zum Versicherungsbeziehungsweise Finanzbereich ist die Haupttätigkeit des jeweiligen Unternehmens und der Bereich, für den das Unternehmen Dienstleistungen erbringt. Unternehmen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden dem Versicherungsbereich zugeordnet.
  2. 1

Footnotes

  1. Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 25. März 2015, mit Wirkung seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1147).

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