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Art. 196

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Die Versicherungsgruppe reicht der FINMA die Dokumentation zum Risikomanagement innert drei Monaten nach Jahresabschluss ein. Wesentliche Änderungen meldet sie ihr innert Monatsfrist.
  2. Im Übrigen findet Artikel 97 sinngemäss Anwendung.

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