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AVO · Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen
Art. 181
Art. 180
Art. 181a
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Art. 181
Art. 180
Art. 181a
961.011
AVO
Federal Council Ordinance
01.01.2006
Originalquelle
Die Versicherungsunternehmen tragen die Kosten der Ausarbeitung der Prämientarife und der Statistiken.
Sie erarbeiten einen Plan für die Kostenverteilung und legen ihn der FINMA zur Genehmigung vor.
Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Plan eine ausgewogene Kostenverteilung vorsieht.
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