Zurück zum Gesetz

Art. 18

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. In der Vollmacht sind die Rechte und Pflichten nach Artikel 17 zu umschreiben.
  2. Die Ernennung des oder der Generalbevollmächtigten und das Erlöschen der Vollmacht werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.