Das Versicherungsunternehmen übergibt den Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen innerhalb von fünf Monaten nach dem Bilanzstichtag:
- die Betriebsrechnung für die Versicherungen der beruflichen Vorsorge;
- die Angaben zur Ermittlung der Überschusszuweisung und -zuteilung, und
- alle weiteren Informationen, welche die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Informationspflichten benötigen.