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Art. 132

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Das Versicherungsunternehmen darf die Prämien eines laufenden Versicherungsvertrages nur dann an neue Gegebenheiten anpassen, wenn dies in den Vertragsgrundlagen ausdrücklich vorgesehen ist.
  2. Es darf keine Prämienanpassungsklausel vorsehen, die Tarifgarantien aufhebt.
  3. Es darf keine Anpassungen bei laufender Rente vorsehen.
  4. Prämienanpassungen können nur vorgenommen werden, wenn sich die der Prämienberechnung zugrunde liegenden Verhältnisse erheblich geändert haben.

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