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Art. 126

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Das Versicherungsunternehmen kann dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin das Recht einräumen, die Versicherungsdeckung während der Laufzeit des Vertrages ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen (Nachversicherungsgarantie).
  2. Falls das Versicherungsunternehmen eine Nachversicherungsgarantie einräumt, so hat es die Erhöhungen der Versicherungsdeckung zu beschränken und dabei folgende Fragen vertraglich zu regeln:
    1. die Beschränkung der einzelnen Erhöhung;
    2. die Beschränkung der Gesamtheit der möglichen Erhöhungen;
    3. das Alter, bis zu welchem Erhöhungen möglich sind;
    4. die zeitlichen Intervalle, während derer eine Erhöhung geltend gemacht werden kann, oder die Ereignisse, welche das Anrecht auf eine Erhöhung begründen.
  3. Die Voraussetzungen der Nachversicherungsgarantie müssen im Geschäftsplan enthalten sein.

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