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Art. 124

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

Das Versicherungsunternehmen darf für die Tarifierung von Restschuld- versicherungen Prämienberechnungsmethoden, die nicht nach Alter und Geschlecht differenzieren (Durchschnittsprämienmethoden), verwenden, sofern die nachfolgen- den Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es handelt sich um einen Kollektivvertrag, in dem pro versicherte Person eine einheitliche Höchstversicherungssumme vorgesehen wird;
  2. Das Eintrittsalter der Versicherten ist auf höchstens 65 Jahre begrenzt;
  3. Die Durchschnittsprämiensätze werden mindestens alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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