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Art. 43h

956.1FINMAGFederal Act01.01.2009Originalquelle
  1. Die Aufsichtsorganisation informiert die FINMA periodisch über ihre Aufsichtstätigkeit.
  2. Die FINMA prüft, ob die Aufsichtsorganisation den Anforderungen nach dem 2. Kapitel dieses Titels entspricht und ob sie ihre Aufsichtsaufgaben wahrnimmt.
  3. Die Aufsichtsorganisation muss der FINMA alle Auskünfte erteilen und Unterlagen herausgeben, welche die FINMA zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtstätigkeit über die Aufsichtsorganisation benötigt.

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