Die kantonalen Zivilgerichte und das Bundesgericht stellen der FINMA die Urteile, die sie in Streitigkeiten zwischen Beaufsichtigten und Gläubigerinnen und Gläubigern, Anlegerinnen und Anlegern oder Versicherten fällen, in vollständiger Ausfertigung kostenlos zu.
Die FINMA leitet Urteile, die durch die Aufsichtsorganisation Beaufsichtigte betreffen, der Aufsichtsorganisation weiter.
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