Die Rechnungslegung der FINMA stellt ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vollständig dar.
Sie folgt den allgemeinen Grundsätzen der Wesentlichkeit, Verständlichkeit, Stetigkeit und Bruttodarstellung und orientiert sich an allgemein anerkannten Standards.
Die aus den Rechnungslegungsgrundsätzen abgeleiteten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln sind offenzulegen.
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