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Art. 56

952.0BankGFederal Act01.03.1935Originalquelle

Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes und erlässt die zum Vollzug nötigen Vorschriften.

Datum des Inkrafttretens: 1. März 19351

Footnotes

  1. BRB vom 26. Febr. 1935

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